Die Beauftragung eines öffentlich bestellten Sachverständigen garantieren dem Auftraggeber, die selbstverständliche Neutralität, geprüfte Fachkompetenz in Verbindung mit langjähriger Berufserfahrung.

Daher genießen diese Gutachten Anerkennung vor Gericht, bei Kreditinstituten und Finanzbehörden.

Öffentlichen Bestellung

Mitglied im Gutachterausschuß Karlsruhe und Rastatt

Kompetenz durch theoretische und
praktische Kenntnisse

Eidgenössische technische Hochschule (EPL) Lausanne, Faculté des Hautes Études Commerciales

Deutsche immobilien Akademie an der Universität Freiburg, Diplom Sachverständige (DIA) für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Universität Fridericiana, Technische Hochschule Karlsruhe, Fakultät für Architektur, Diplom Ingenieurin, Architektin

Qualifikation

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Aufgaben und Aufträge

Öffentlich bestellte Sachverständige beraten und verantworten regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. 

Gesetzgebung

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.